Angestelltenlehrgang II
Die Angestelltenlehrgänge II sind weiterführende Lehrgänge für Beschäftigte von Kommunalverwaltungen, die auf der vorausgegangenen Ausbildung aufbauen sollen. Durch die Teilnahme am Lehrgang II und die Ablegung der damit verbundenen Prüfung kann eine dem Beamten im gehobenen Dienst vergleichbare Position erreicht werden.
Rechtsgrundlage für den Lehrgang ist die Anlage 3 zu § 25 Bundesangestelltentarifvertrag i.V.m. der Prüfungssatzung der Verwaltungsakademie, wonach die Lehrgangsteilnehmer einen 6-monatigen Lehrgang mit insgesamt 669 Unterrichtsstunden durchlaufen. Auch für diesen Lehrgang besteht Internatspflicht.
Neben dem bisher bekannten geschlossenen halbjährigen Blocklehrgang wird zusätzlich ein Lehrgang in Form von einzelnen Modulen angeboten. Die Beschäftigten, die an dem Angestelltenlehrgang II in dieser neuen Form teilnehmen, müssen künftig nicht mehr durchgehend sechs Monate auf ihrem Arbeitsplatz fehlen. Dies soll den Interessen der Arbeitgeber sowie insbesondere den der Teilzeitbeschäftigten bzw. den alleinerziehenden Beschäftigten entgegenkommen und ihnen den Besuch des Lehrganges erleichtern.
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Satzung: |
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Lehrplan: |
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Musterklausuren: |
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Lehrgangstermine: |
83. Angestelltenlehrgang II
84. Angestelltenlehrgang II
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Gebühren: |
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung: |
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