Straßenwärter/in

Die Streckenwartung, das Instandhalten, insbesondere das Überprüfen der Verkehrssicherheit und das Ergreifen von Verkehrssicherungsmaßnahmen sind die wesentlichen Aufgaben der Straßenwärter/ innen. Sie werden im wesentlichen in Straßenmeistereien eingesetzt.

Einstellungstermin:


1. August

Ausbildungdauer/Gliederung:


Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt nach einem betrieblichen Ausbildungsplan in den Strassenmeistereien, damit die vielseitigen aufgaben umfasssend kennen gelernt werden können.

Darüber hinaus findet Berufsschulunterricht statt.

Die praktische Ausbildung kann ergänzt werden durch überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen.

Rechtliche Grundlagen:

Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/ in

Einstellungsvorraussetzungen:

  • mindestens Hauptschulabschluss
  • Bereitschaft zur Teamarbeit
  • Interesse an körperlicher und handwerklicher Arbeit

Ausbildungsinhalte:

Die Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen u. a. auf folgenden Gebieten:

  • Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeits- und Unfallstellen

  • sonstige Verkehrssicherung
  • Aufgaben der Straßenbaulastträger
  • Durchführen von Bau- und Instandsetzungsarbeiten an Straßen und Bauwerken
  • Anlegen und Pflegen von Grünflächen
  • Durchführen des Winterdienstes

Prüfungsstermine:

Zwischenprüfung:

  • schriftliche Arbeit: Donnerstag, 29. März 2012
  • praktische Prüfung: 22.-24. Mai 2012
    (vermutlich 2 Tage)

Abschlussprüfung:

  • schriftliche Arbeit: Donnerstag, 03. Mai 2012
  • praktische Prüfung: 05.-07. Juni 2012
    (vermutlich 2 oder 3 Tage)
  • Freisprechung: Freitag, 15. Juni 2012

Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung:

Gebührensatzung des Ausbildungszentrums für Verwaltung vom 11. Dezember 2008