Straßenwärter/in
Die Streckenwartung, das Instandhalten, insbesondere das Überprüfen der Verkehrssicherheit und das Ergreifen von Verkehrssicherungsmaßnahmen sind die wesentlichen Aufgaben der Straßenwärter/ innen. Sie werden im wesentlichen in Straßenmeistereien eingesetzt.
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Einstellungstermin: |
1. August |
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Ausbildungdauer/Gliederung: |
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt nach einem betrieblichen Ausbildungsplan in den Strassenmeistereien, damit die vielseitigen aufgaben umfasssend kennen gelernt werden können. Darüber hinaus findet Berufsschulunterricht statt. Die praktische Ausbildung kann ergänzt werden durch überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen. |
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Rechtliche Grundlagen: |
Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/ in |
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Einstellungsvorraussetzungen: |
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Ausbildungsinhalte: |
Die Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen u. a. auf folgenden Gebieten:
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Prüfungsstermine: |
Zwischenprüfung:
Abschlussprüfung:
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Gebühren: |
Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung: Gebührensatzung des Ausbildungszentrums für Verwaltung vom 11. Dezember 2008 |

