Strassenwärter / in
Die Streckenwartung, das Instandhalten, insbesondere das Überprüfen der Verkehrssicherheit und das Ergreifen von Verkehrssicherungsmaßnahmen sind die wesentlichen Aufgaben der Straßenwärter/ innen. Sie werden im wesentlichen in Straßenmeistereien eingesetzt.
Einstellungsvorraussetzungen
- mindestens Hauptschulabschluss
- Bereitschaft zur Teamarbeit
- Interesse an körperlicher und handwerklicher Arbeit
Ausbildungsdauer / Gliederung
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt nach einem betrieblichen Ausbildungsplan in den Straßenmeistereien oder auf einem als Ausbildungsbetrieb anerkannten Bauhof.
Der Berufsschulunterricht findet im Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, in Rendsburg als Blockunterricht statt.
Informationen und das Anmeldeformular zum Berufsschulunterricht: https://www.bbz-nok.de/
Die praktische Ausbildung kann ergänzt werden durch überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen u. a. auf folgenden Gebieten:
- Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeits- und Unfallstellen
- sonstige Verkehrssicherung
- Aufgaben der Straßenbaulastträger
- Durchführen von Bau- und Instandsetzungsarbeiten an Straßen und Bauwerken
- Anlegen und Pflegen von Grünflächen
- Durchführen des Winterdienstes
Prüfungsablauf
Rechtliche Grundlagen
Update 08.12.2025
Den Ablaufplan für die Abschlussprüfung im Winter 2025/26 sehen Sie hier
Update 09.09.2025
Die Abschlussprüfung im Winter 2025/26 für Auszubildende mit verkürzter Ausbildungszeit und für Auszubildende in Wiederholungsprüfungen ist in Planung. Anmeldungen sind bis 28.11.2025 möglich. Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular
Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen bei Zwischen- und Abschlussprüfungen
Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs reichen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Prüfung (3 Monate) über das Funktionspostfach: zustaendige-stelle@vab-sh.de ein. Bitte fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung/ein ärztliches Gutachten bei, aus der hervorgeht, in welcher Form ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll.
Gebühren ab 01.01.2026 (§ 5 der Gebührensatzung des Ausbildungszentrum für Verwaltung)
1. Gebühr für die Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses
– bis zum 31.07.2026: 270,00 €
– ab dem 01.08.2026: 276,00 €
2. Gebühr für die Teilnahme an einer Zwischenprüfung ohne Fertigkeitsprüfung – Zulassung und Abnahme 172,- €
3. Gebühr für die Teilnahme an einer Zwischenprüfung mit Fertigkeitsprüfung – Zulassung und Abnahme 217,- €
4. Gebühr für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung ohne Fertigkeitsprüfung – Zulassung und Abnahme 364,- €
5. Gebühr für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung mit Fertigkeitsprüfung – Zulassung und Abnahme 540,- €

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