Fachrichtung Justiz
Justizfachwirtin/ Justizfachwirt
Was macht ein/e Justizfachwirt/in?
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte sorgen gemeinsam mit Richterinnen und Richtern, Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern sowie Justizfachangestellten für einen reibungslosen und bürgernahen Ablauf bei Gericht. Sie schlagen die Beamtenlaufbahn (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt = ehemaliger mittlerer Justizdienst) ein.

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte arbeiten dabei in fachbezogenen Geschäftsstellen, wie zum Beispiel im Grundbuchamt, in der Nachlass- oder auch Familienabteilung. Einerseits unterstützen sie Richterinnen und Richter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei Aufgaben wie Protokollführung, Terminfindung oder Aktenführung. Auf der anderen Seite sind sie Ansprechpartnerinnen und – partner für alle Bürgerinnen und Bürger mit rechtlichen Anfragen.
Ihr Aufgabenspektrum ist vielfältig und sie werden in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. Als Kostenbeamte kümmern sie sich unter anderem um Gerichtskostenberechnungen. Als Urkundsbeamtinnen und Urkundsbeamte sind sie mit dem Schriftverkehr betraut. Doch dies ist nur ein Ausschnitt aus ihrem Tätigkeitsfeld rund um die Büroorganisation und Verwaltung bei Gericht.
Im Detail: Justizfachwirte…
- nehmen Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen auf
- setzen Informations- und Kommunikationstechniken aufgabenorientiert ein
- erteilen Auskünfte
- führen Registraturarbeiten durch
- verwalten Dateien und Karteien
- sind für den Posteingang und Postausgang zuständig
- berechnen, vermerken und überwachen Fristen
- gewähren Akteneinsicht
- fertigen und beglaubigen Schriftstücke
- führen die Statistik
- veranlassen Zustellungen
- erstellen Protokolle
- berechnen Kosten
- überwachen Zahlungseingänge
Einstellungstermin
1. August
Prüfungstermine
–
Gebühren
Einführungslehrgang 731,- EUR
Lehrgang I 1.330,- EUR
Lehrgang II 1.395,- EUR
Lehrgang III 2.746,- EUR
Zwischenprüfung 134,- EUR
Abschlussprüfung 513,- EUR