Strassenwärter / in
Die Streckenwartung, das Instandhalten, insbesondere das Überprüfen der Verkehrssicherheit und das Ergreifen von Verkehrssicherungsmaßnahmen sind die wesentlichen Aufgaben der Straßenwärter/ innen. Sie werden im wesentlichen in Straßenmeistereien eingesetzt.
Einstellungsvorraussetzungen
- mindestens Hauptschulabschluss
- Bereitschaft zur Teamarbeit
- Interesse an körperlicher und handwerklicher Arbeit
Ausbildungsdauer / Gliederung
Die Ausbildung dauert 3 Jahre und erfolgt nach einem betrieblichen Ausbildungsplan in den Straßenmeistereien oder auf einem als Ausbildungsbetrieb anerkannten Bauhof.
Der Berufsschulunterricht findet im Berufsbildungszentrum am Nord-Ostsee-Kanal, in Rendsburg als Blockunterricht statt.
Informationen und das Anmeldeformular zum Berufsschulunterricht: https://www.bbz-nok.de/
Die praktische Ausbildung kann ergänzt werden durch überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildung umfasst die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen u. a. auf folgenden Gebieten:
- Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeits- und Unfallstellen
- sonstige Verkehrssicherung
- Aufgaben der Straßenbaulastträger
- Durchführen von Bau- und Instandsetzungsarbeiten an Straßen und Bauwerken
- Anlegen und Pflegen von Grünflächen
- Durchführen des Winterdienstes
Prüfungsablauf
Rechtliche Grundlagen
Update 26. März 2026
Prüfungstermine
Zwischenprüfung 2026
praktische Prüfung: 21. – 23. April 2026 in Hohenwestedt
schriftliche Prüfung: Donnerstag, 11. Juni 2026 in der Landesberufsschule
Das Anmeldeverfahren ist abgeschlossen. Die ausgefüllte Prüfliste und das Berichtsheft sind zur praktischen Prüfung mitzubringen. Den Prüfungsablaufplan sehen Sie hier
Abschlussprüfung 2026
praktische Prüfung: 23. Kalenderwoche 2026
schriftliche Prüfung: Donnerstag, 07. Mai 2026
Bitte melden Sie die Auszubildenden bis zum 25. März 2026 mit dem Anmeldeformular an. Die ausgefüllte Prüfliste und das Berichtsheft sind zur praktischen Prüfung mitzubringen.
Update 08.12.2025
Den Ablaufplan für die Abschlussprüfung im Winter 2025/26 sehen Sie hier
Update 09.09.2025
Die Abschlussprüfung im Winter 2025/26 für Auszubildende mit verkürzter Ausbildungszeit und für Auszubildende in Wiederholungsprüfungen ist in Planung. Anmeldungen sind bis 28.11.2025 möglich. Bitte nutzen Sie das Anmeldeformular
Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen bei Zwischen- und Abschlussprüfungen
Anträge auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs reichen Sie bitte rechtzeitig vor Beginn der Prüfung (3 Monate) über das Funktionspostfach: zustaendige-stelle@vab-sh.de ein. Bitte fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung/ein ärztliches Gutachten bei, aus der hervorgeht, in welcher Form ein Nachteilsausgleich gewährt werden soll.
Gebühren ab 01.01.2026 (§ 5 der Gebührensatzung des Ausbildungszentrum für Verwaltung)
1. Gebühr für die Betreuung eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsverhältnisses
– bis zum 31.07.2026: 270,00 €
– ab dem 01.08.2026: 276,00 €
2. Gebühr für die Teilnahme an einer Zwischenprüfung ohne Fertigkeitsprüfung – Zulassung und Abnahme 172,- €
3. Gebühr für die Teilnahme an einer Zwischenprüfung mit Fertigkeitsprüfung – Zulassung und Abnahme 217,- €
4. Gebühr für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung ohne Fertigkeitsprüfung – Zulassung und Abnahme 364,- €
5. Gebühr für die Teilnahme an einer Abschlussprüfung mit Fertigkeitsprüfung – Zulassung und Abnahme 540,- €

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