Eine Hand zeichnet mit Kreide drei Zahnräder auf eine Tafel: ein Fragezeichen in das linke Zahnrad, eine leuchtende Glühbirne in das mittlere gelbe Zahnrad und ein Ausrufezeichen in das rechte Zahnrad.

Ausbildungsberatung

Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes überwacht die VAB als sogenannte „Zuständige Stelle“ die Durchführung

  • der Berufsausbildungsvorbereitung,
  • der Berufsausbildung und
  • der beruflichen Umschulung

und fördert diese durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen.

In diesem Zusammenhang können wir z. B. folgende Unterstützung anbieten:

  1. Beratung und Betreuung von Auszubildenden:
    – Kontaktaufnahme zu Beginn der Ausbildung (Informationsveranstaltungen in der VAB)
    – laufende Beratung und Unterstützung bei Bedarf und Notwendigkeit

  2. Beratung der Ausbildungsbetriebe:
    – Fragen zur Planung und Durchführung der Ausbildung
    – Fragen nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes

  3. Zusammenarbeit mit den Berufsschulen:
    – Teilnahme an Regionalkonferenzen unter Beteiligung der jeweiligen Berufsschulen und der Ausbildungsbetriebe unter Beteiligung von Vertreter*innen der Auszubildenden

 

Ansprechpartner*innen

Frank Hinz
Bereichsleitung Ausbildung und zuständige Stelle (BBiG), Ausbildungsberater, Gremienbetreuung, Satzungen
Telefon: 04322 693 520
slide-up