Aufhebung der “Internatspflicht”

18.08.2023 – Der Schulverein und das Kuratorium haben beschlossen die sog. “Internatspflicht” mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Teilnehmende an Lehrgängen der VAB sind damit nicht mehr verpflichtet ein Zimmer im Gästehaus zu buchen.

Das Rundschreiben mit ausführlichen Informationen finden Sie hier.

Die Anlage zum Rundschreiben hier.

Beitragsbild zum Thema "Aufhebung der “Internatspflicht”"
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