Sonstiges

Nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes ist die Verwaltungsakademie die sogenannte „zuständige Stelle“ und hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Ausbildungsverhältnisse von der Einstellung bis zur Abnahme der Prüfung zu betreuen (Anerkennung von Ausbildungsstätten, Abkürzung bzw. Verlängerung von Ausbildungsverhältnissen, Zulassung zu Prüfungen etc.). Als zuständige Stelle ist es auch Aufgabe der VAB, die Prüfungen nach der Ausbilder- Eignungsverordnung zu organisieren und abzunehmen.

Weiterbildung – Ausbildung der Ausbilder

Im Rahmen des Auftrages als zuständige Stelle werden von uns folgende Ausbildungsberufe betreut:

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