Header-Bild

Meister/in kommunaler Bauhof

Die Verwaltungsakademie bietet für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunaler Bauhöfe in Schleswig-Holstein eine Prüfung nach der schleswig-holsteinischen Meisterprüfungsordnung (BHStrwPrüfungsVO SH) an. 

Für Teilnehmende aus anderen Bundesländern ist zu klären, ob dieser Abschluss auch in dem eigenen Bundesland erkannt wird. 

Landesverordnung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund des angekündigten Erlasses einer bundeseinheitlichen Regelung zur Meisterprüfung im Bereich Straßenwärter im Herbst 2023 ist eine Anmeldung zur Prüfung für das Jahr 2024 zur Zeit nicht möglich, da unklar ist, welche Auswirkungen diese Bundesverordnung auf dem Meister kommunaler Bauhof hat. Nach Veröffentlichung der Bundesverordnung erhalten Sie an dieser Stelle ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren und den dann geltenden Zulassungsvoraussetzungen.

Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren

  • Gesellenbrief in einem anerkannten Ausbildungsberuf
  • mindestens sechsjährige praktische berufliche Tätigkeit auf einem Bauhof
  • mindestens dreijährige praktische berufliche Tätigkeit auf einem Bauhof bei einem der folgenden Ausbildungsberufe:
    • Gärtnerin oder Gärtner der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
    • Straßenbauerin oder Straßenbauer
    • Straßewärterin oder Straßenwärter

Sie sind nicht sicher, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen? Bitte prüfen Sie dies mit der Checkliste.

Prüfungsablauf

Die Veröffentlichung einer Bundesverordnung ist für 2023 zu erwarten. Sobald diese veröffentlicht ist, werden Sie an dieser Stelle entsprechend informiert. 

Die Verwaltungsakademie führt 1 x im Jahr Prüfungen zum Meister oder zur Meisterin kommunaler Bauhof und zum Straßenwärtermeister oder zur Straßenwärtermeisterin mit insgesamt 20 Plätzen durch. Es werden bevorzugt Teilnehmende aus Schleswig-Holstein berücksichtigt. Restplätze können mit Teilnehmenden aus anderen Bundesländern besetzt werden.

 

Anmeldung

Aufgrund des angekündigten Erlasses einer bundeseinheitlichen Regelung zur Meisterprüfung im Bereich Straßenwärter ist eine Anmeldung zur Prüfung für das Jahr 2024 zur Zeit nicht möglich. Nach Veröffentlichung der Bundesverordnung erhalten Sie an dieser Stelle ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren.

Prüfungstermine

Die Veröffentlichung einer Bundesverordnung ist für 2023 zu erwarten. Sobald diese veröffentlicht ist, werden Sie an dieser Stelle entsprechend informiert. 

Anmeldung zur Prüfung in 2023/24:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einem Lehrgang bei der DEULA nicht automatisch die Zulassung zur Prüfung an der Verwaltungsakademie beinhaltet. 

Aufgrund des angekündigten Erlasses einer bundeseinheitlichen Regelung zur Meisterprüfung im Bereich Straßenwärter ist eine Anmeldung zur Prüfung für das Jahr 2024 zur Zeit nicht möglich. Nach Veröffentlichung der Bundesverordnung erhalten Sie an dieser Stelle ausführliche Informationen zum Anmeldeverfahren.

Gebühren (Stand Dez. 2022)

Prüfungsgebühr 1.232,- EUR 

Prüfungsgebühr Wiederholungsprüfung 822,00 €

Soweit Dritte, die nicht Träger des AZV sind, das AZV und seine Einrichtungen nutzen, werden Zuschläge erhoben. Der Zuschlag beträgt 50 v.H. der o.g. Gebühr. 

Ihre Ansprechperson

Inga Martinsen
Zuständige Stelle Fachangestellte für Bäderbetriebe, Vermessungstechniker, Geomatiker, Meister kommunaler Bauhof
Telefon: 04322 693 510
slide-up