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Straßenwärtermeister/in (Prüfungen nach Schlesw.-Holst. Landesverordnung sind in Abwicklung)

 

Im Sommer 2023 ist die neue bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Straßenbetriebsmanagement in Kraft getreten. Die schleswig-holsteinische Landesverordnung (Straßenwärtermeister und Meister kommunaler Bauhof) ist damit abgelöst. Den gesamten Verordnungstext  StrBetrManBAProfV finden Sie hier.

Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses

Zulassungsvoraussetzungen

Prüfungsanforderungen in den Grundlegenden Qualifikationen und Handlungsspezifischen Qualifikationen:

Grundlegende Qualifikationen § 4 Abs. 1 StrBetrManBAProfV:

  1. Prüfungsbereich Rechtsbewusstes Handeln
  2. Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliches Handeln
  3. Prüfungsbereich Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  4. Prüfungsbereich Zusammenarbeit Im Betrieb

 

Handlungsspezifische Qualifikationen § 4 Abs. 2 StrBetrManBAProfV:

  1. Prüfungsbereich Technik
  2. Prüfungsbereich Organisation
  3. Prüfungsbereich Führung Und Personal

4. Projektarbeit Im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen

 

 

 

 

Ihre Ansprechperson

Katja Thielen
Zuständige Stelle für die Umwelttechnischen Berufe, Straßenwärter*in und Straßenwärtermeister*in
Telefon: 04322 693 524
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