Straßenwärtermeister/in
Die Verwaltungsakademie bietet für Straßenwärterinnen und Straßenwärter in Schleswig-Holstein eine Prüfung nach Meisterprüfungsordnung (BHStrwPrüfungsVO SH) an.
Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren
Gesellenbrief als Straßenwärterin oder Straßenwärter
mindestens dreijährige praktische berufliche Tätigkeit auf einer Straßenmeisterei
Sie sind nicht sicher, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen? Bitte prüfen Sie dies mit der Checkliste.
Prüfungsablauf
Die Veröffentlichung einer Bundesverordnung ist für 2023 zu erwarten. Sobald diese veröffentlicht ist, werden Sie an dieser Stelle entsprechend informiert.
Die Verwaltungsakademie führt 1 x im Jahr Prüfungen zum Meister oder zur Meisterin kommunaler Bauhof und zum Straßenwärtermeister oder zur Straßenwärtermeisterin mit insgesamt 20 Plätzen durch. Es werden bevorzugt Teilnehmende aus Schleswig-Holstein berücksichtigt. Restplätze können mit Teilnehmenden aus anderen Bundesländern besetzt werden.
Prüfungstermine
Die Veröffentlichung einer Bundesverordnung ist für 2023 zu erwarten. Sobald diese veröffentlicht ist, werden Sie an dieser Stelle entsprechend informiert.
Anmeldung zur Prüfung in 2023/24:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an einem Lehrgang bei der DEULA nicht automatisch die Zulassung zur Prüfung an der Verwaltungsakademie beinhaltet.
Bitte übersenden Sie Ihre Anmeldeunterlagen in dem Meldefenster 01. Februar 2023 – 28. Februar 2023 an das Prüfungsamt. Die Zulassungsvoraussetzungen prüft die VAB und informiert zu gegebener Zeit schriftlich.
Bitte informieren Sie sich vorab über die Zulassungsvoraussetzungen anhand der Checkliste Anmeldungen BH + STW
Anmeldeformular Straßenwärtermeister/in
Gebühren (Stand Dez. 2022)
Prüfungsgebühr 1.232,- EUR
Prüfungsgebühr Wiederholungsprüfung 822,00 €
Soweit Dritte, die nicht Träger des AZV sind, das AZV und seine Einrichtungen nutzen, werden Zuschläge erhoben. Der Zuschlag beträgt 50 v.H. der o.g. Gebühr.