Qualifizierung „Verwaltungskompetenz für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger“
Qualifizierung “Verwaltungskompetenz für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger”
Die Gremien der Verwaltungsakademie haben beschlossen, als Grundqualifikation ein vierwöchiges Basismodul mit einer abschließenden Zertifizierung anzubieten.
Auf der Grundlage von Evaluationen der ersten Lehrgänge wird das Konzept des Lehrgangs “Verwaltungskompetenz für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger” aktuell überarbeitet. Die nächsten Lehrgänge mit neuem Konzept sind für 2023 geplant.
Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsverfahren
Die einzige Zugangsvoraussetzung besteht darin, in einer öffentlichen Verwaltung, vornehmlich einer Kommunalverwaltung beschäftigt zu sein.
Lehrgangsdauer / Gliederung
Der Lehrgang dauert einschließlich der anzufertigenden vier Klausuren vier Wochen.
Das Basismodul ist ein Präsenzlehrgang. Insgesamt besteht der Lehrgang aus 132 Unterrichtsstunden à 45 Minuten (UE). Methodik der Rechtsanwendung 20 UE Verwaltungs- und Verfahrensrecht 33 UE (einschl. Verwaltungsaufbau) Kommunales Finanzmanagement 27 UE Kommunales Verfassungsrecht 31 UE Verwaltungsorganisation 15 UE. Die verbleibenden sechs Unterrichtsstunden entfallen auf einen Einführungsteil, die Klärung organisatorischer Fragen und das Abschlussgespräch. Eine Unterrichtswoche umfasst im Durchschnitt 33 Unterrichtsstunden sowie Pausenzeiten. Den Teilnehmenden soll durch einen hohen Übungsanteil in den Unterrichtseinheiten eine aktive Beteiligung ermöglicht werden.
Lehrgangsinhalte
- Methodik der Rechtsanwendung
- Verwaltungs- und Verfahrensrecht (einschl. Verwaltungsaufbau)
- Kommunales Finanzmanagement
- Kommunales Verfassungsrecht
- Verwaltungsorganisation
Weitere Informationen finden Sie im Lehrplan
Prüfungsablauf
Die Prüfung besteht aus vier Klausuren, die im Verlauf des Lehrganges geschrieben werden. Das Fach „Methodik der Rechtsanwendung“ ist nicht Bestandteil der Prüfung. In jedem der anderen vier Lehrfächer wird eine Prüfungsarbeit von 45 Minuten Zeitdauer geschrieben.
Jede der Prüfungsarbeiten wird einzeln bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling in drei der vier Prüfungsarbeiten mindestens 5 Punkte („ausreichend“) erreicht sowie im Durchschnitt aller Prüfungsarbeiten mindestens 5 Punkte („ausreichend“) erbracht hat.
Lehrgangstermine
Die nächsten Lehrgänge sind für 2023 geplant.
Gebühren
Lehrgangs- und Prüfungsgebühr Basismodul 1.093,- EUR